AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Internetpräsenz www.pretz.de,
Inhaber Herr Frank Pretz, Niederschlesienstr. 12, 67308 Zellertal-Harxheim
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Sie können von dem Kunden bei Vertragsschluss abgerufen werden und in wiedergabefähiger - also printfähiger - Weise gespeichert werden.
Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen erst und nur dann Gültigkeit, wenn sie von dem Anbieter schriftlich bestätigt werden. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht widersprochen wird.
Verbraucher im Sinne der Verkaufsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen in eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. der Verkaufsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne der folgenden Verkaufsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Preise
1. Unsere allgemeinen Preisangaben (z.B. Prospekt und Internet) sind freibleibend.
2. Unsere Preisangaben schließen Liefer- und Versandkosten nicht ein.
3. Bei einer vereinbarten oder von uns nicht zu vertretenden Lieferfrist von länger als vier Monaten sind wir zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt, wenn sich unserer Einkaufspreise, Bearbeitungs- oder Transportkosten (nicht unwesentlich) erhöht haben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als fünf Prozent des vereinbarten Preises, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen seit Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 3 Widerrufsrecht des Kunden bei Lieferung im Wege des Fernabsatzes
1. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm bei Lieferung im Wege des Fernabsatzes gemäß § 355 BGB ein Widerrufsrecht dieses Vertrages zu. Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Kunden oder einem von ihm benannten Dritten. Sie beginnt ferner gem. § 312e Abs3 S.2 BGB mit Erfüllung der unter § 2 aufgeführten Pflichten des Unternehmers.
Bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren beginnt die Widerrufsfrist am Tag des Eingangs der ersten Teillieferung.
Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs im Textform an unserer oben angegebene Adresse bzw. die Rücksendung der Ware an unserer Adresse.
2. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 40 EUR hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.
3. Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten, soweit die Verschlechterung nicht ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die Ware durch den bestimmungsgemäße Gebrauch nicht verschlechtert wird.
§ 4 Zustandekommen des Vertrags und Leistungsanpassung
1. Die Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Farbe und/oder Gewicht bei gleichwertiger Qualität und Preis bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Die schriftliche Bestellung, die in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden kann, (auch per mail) ist ein bindendes Angebot. Der Zugang des Angebots wird per e-Mail an den Kunden bestätigt. Dem Kunden wird die Möglichkeit im Sinne des § 312e I BGB gegeben, per entsprechender Eingabe online etwaige Eingabefehler selbst zu korrigieren, solange er das verbindliche Angebot noch nicht abgeschickt hat. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung zu Stande.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, bleibt der Kunde je nach Liefergegenstand und Menge 1-4 Wochen an die Bestellung gebunden. Der Vertragstext wird von dem Unternehmer gespeichert. Er wird sofort auf Verlangen des Kunde diesem zugänglich gemacht.
Dies gilt nicht wenn zwischen Unternehmern etwas anderes vereinbart ist, § 312e Abs.2 S,2.
§ 5 Zahlungsverzug des Kunden
1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung der Ware oder Eintritt des Annahmeverzugs ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen.
Nach Ablauf von 14 Tagen seit Auslieferung kommt der Kunde in Zahlungsverzug; einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht.
Spätestens tritt Zahlungsverzug ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Empfang der Rechnung oder der Ware Zahlung erfolgt.
2. Kommt der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, pauschale Verzugszinsen in Höhe von 5% über den gemäß § 247 BGB maßgebenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt der pauschale Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren über sein Vermögen gestellt, sind wir unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gem. § 7 geltend zumachen.
§ 6 Lieferzeit und Lieferhindernisse
1.Unsere Angaben zum Liefertermin stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.
2. Sollten wir auf Grund höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Um- stände nicht zur termingerechten Lieferung in der Lage sein, wird die Lieferfrist für die Dauer dieses Ereignisses verlängert.
3. Bei einer Leistungsverhinderung i. S. von Ziff.2 von länger als drei Monaten sind beide Seiten, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den vorgenannten Gründen nur der Kunde berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten.
4. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erkennbar war, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Wir verpflichten uns, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und Leistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.
5. Wir sind jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von uns sofort in Rechnung gestellt werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Gegenüber Unternehmern bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach unserer vorherigen schrift- lichen Zustimmung berechtigt. Gehört die Weiterveräußerung an Dritte zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, ist der ausnahmsweise berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
4. Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Ersatzansprüche bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts ist der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Unternehmer ist zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen und nicht in Zahlungsverzug gerät.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die verarbeiteten neue Sache hat der Kunde auf unser Eigentum unverzüglich hinzuweisen.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir - auch ohne angemessene Fristsetzung zur Leistung - berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck in Aufbewahrung- bzw. Einsatzort der Ware zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotene Eigenmacht zustehen würden und gestattet uns den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.
Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware gilt folgendes:
Bei Verbrauchern richtet sich die Verwertung des Vorbehaltseigentums nach den gesetzlichen Rücktrittsregelung der § § 449 Abs. 2, 346 BGB.
Bei Unternehmern sind wir auch ohne Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändigen zu verwerten. Der bei der Verwertung erzielte Erlös wird abzüglich der uns entstandenen Kosten und Zinsen auf die offene Kaufpreisforderung angerechnet. Überschüsse werden an den Kunden ausgekehrt.
An uns abgetretene Forderungen können wir unmittelbar bei dem Dritten einziehen. Die eingezogenen Forderungen werden abzüglich der uns entstandenen Kosten und Zinsen mit dem Kaufpreis verrechnet ein Überschuss wir an den Kunden ausgekehrt.
§ 8 Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht mit Übergang der Ware an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.
2. Ist der Kunde Unternehmer, geht beim Versendungskauf die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Ver- sendung bestimmten Person ausgeliefert haben.
§ 9 Gewährleistung
1. Bei Kunden, die Unternehmer sind, sind die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen enthaltenen Angaben über Leistungen, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Um eine möglichst unverzügliche Behebung des Mangels durchzuführen, sind wir berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Ausübung seines Wahlrechts zu setzen. Die Frist beträgt höchstens 14 Tagen, maßgeblich ist der Zugang bei uns. Nach Ablauf der Frist können wir nach unserer Wahl Nachlieferung oder Nachbesserung vornehmen.
3. Bei Waren von einem Wert unter 50 EUR kann der Kunde nur Nachlieferung verlangen.
4. Bei Kunden die Unternehmern sind, sind wir nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zu Ersatzlieferung berechtigt. Zur Nachbesserung wird uns eine Frist von zwanzig Tagen eingeräumt. Wir sind zu mehrmaligen Nachbesserungsversuchen berechtigt, soweit dies den Kunden zumutbar ist.
5. Soweit wir den Mangel nicht zu vertreten haben, können wir die Nacherfüllung (Ersatz- lieferung oder Reparatur) wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten verweigern, wenn die Nacherfüllungskosten den Wert der Ware in mangelfreien Zustand um 150% übersteigen. Das Gleiche gilt, wenn die Nacherfüllungskosten die auf Grund des Mangels bestehende Wert- minderung (Mangelunwert) um 200% übersteigen.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Her- absetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
8. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelbehafteten Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
9. Nimmt der Kunde eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln gem. § 437 BGB nur zu, wenn es sich diese wegen des Mangels bei Abnahme vorbehält.
10. Nimmt uns der Kunde ohne Gewährleistungsanspruch unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, so hat er uns alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er unsere Inanspruchnahme leichtfertige Wort fahrlässig und vorsätzlich zu vertreten hat.
§ 10 Untersuchungs- und Rügepflicht
1. Soweit der Kunde Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuches ist, hat er die Ware unverzüg- lich nach Übergabe zu untersuchen, so weit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tun- lich ist. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist dieser uns unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 14 Tage ; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei uns. Tritt der Mangel erst später in Erscheinung, muss die Anzeige unverzüglich nach der Ent- deckung des Mangels gemacht werden.
2. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden entfallen, soweit er den in Ziff. 1 beschriebenen Obliegenheiten nicht nachkommt.
3. Die gerügte Ware ist im Original oder einer gleichwertigen ordnungsgemäßem Verpackung frachtfrei an uns zurückzusenden.
§ 11 Garantien
1. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von uns nicht.
2. Soweit der Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen aus- schließlich gegenüber dem Hersteller zu.
§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit es sich hierbei nicht um uns zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt.
2. Soweit wir für Pflichtverletzungen dem Grunde nach haften, beschränkt sich unsere Haftung - ausgenommen der Fall des Vorsatzes - auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittssschaden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.
3. Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu fünf Prozent des mit uns vereinbarten Kaufpreises. Wenn bzw. soweit unsere Haftung nach den vorgenannten Absätzen ausgeschlossen oder begrenzt ist, entfällt auch eine Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
§ 13 Verjährung
1. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungspflicht ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungspflicht zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
2. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Arglist vorliegt.
§ 14 Stundensätze
Für unsere Arbeiten berechnen wir 2 verschiedene Stundensätze. 75 Euro für die Programmierung (PHP, VB, HTML, CSS, JavaScript) und 50 Euro für alle anderen Dienstleistungen. Die Preise verstehen sich zzgl. der ges. MwSt.
§ 15 Softwarelizenzbestimmungen
Alle bei uns erworbene oder zum Testen zur Verfügung gestellte Software unterliegen unsersn Lizenzbestimmungen.
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§ 16 Schlussbestimmungen Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN Kaufrechts finden keine Anwendung. Soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, gilt Schwetzingen als Gerichtsstand.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam/nichtig und nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertages nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Die Parteien werden die unwirksame/nichtige Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen/nichtigen Bestimmung und dem Gesamtinhalt des Vertrages Rechnung trägt.
Hinweis: Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass unsere Buchhaltung über eine EDV-Anlage geführt wird, und wir in diesem Zusammenhang auch die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten speichern.
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